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Regelhüter geben Fehler bei Embolo-Platzverweis im WM-Viertelfinale zu

Regelhüter geben schwere WM-Panne zu! Embolo hätte nicht Gelb-Rot sehen dürfen - BILD

Fehlentscheidung im WM-Viertelfinale

Im Viertelfinale der Weltmeisterschaft zwischen Argentinien und der Schweiz kam es zu einer umstrittenen Szene, die nun von den offiziellen Regelhütern des internationalen Fußballs, dem International Football Association Board (IFAB), als Fehlentscheidung eingestuft wurde. Der Schweizer Stürmer Breel Embolo erhielt in der zweiten Halbzeit eine Gelb-Rote Karte, nachdem er wegen einer Schwalbe vom Platz gestellt wurde. Diese Entscheidung hatte weitreichende Folgen für den Spielverlauf, da Argentinien das Spiel letztendlich mit 3:1 nach Verlängerung gewann.

Die Situation ereignete sich, als die Schweiz gerade den Ausgleich durch Dan Ndoye erzielt hatte und auf die Führung drängte. Im Zweikampf mit dem argentinischen Mittelfeldspieler Leandro Paredes ging Embolo zu Boden. Der Hauptschiedsrichter Joao Pinheiro entschied zunächst auf Freistoß für die Schweiz und zeigte Paredes die Gelbe Karte, da er ein Foul begangen hatte. Der Video-Schiedsrichter Guillermo Pacheco griff jedoch ein und schickte Pinheiro an den Monitor, um die Szene erneut zu bewerten.

Nach der Überprüfung am Monitor nahm Pinheiro seine ursprüngliche Entscheidung zurück und zeigte stattdessen Embolo die Gelb-Rote Karte wegen einer Schwalbe. Das IFAB hat nun bestätigt, dass dieser Eingriff des Videoassistenten nicht hätte erfolgen dürfen. Die Gelb-Rote Karte für Embolo beruhte demnach auf einer falschen Regelauslegung, was zu einer schweren Panne im Turnier führte.

Falsche Anwendung der VAR-Regeln

Das IFAB, das für die internationalen Fußballregeln zuständig ist, stellte klar, dass der Videoassistent in diesem Fall nicht hätte eingreifen dürfen. Die Schiedsrichter beriefen sich auf eine Regelklausel, die die Verwechslung von Spielern betrifft. Diese Klausel erlaubt den VAR-Eingriff, wenn dem falschen Spieler eine Gelbe oder Rote Karte gezeigt wird. Im Fall von Embolo und Paredes lag jedoch keine Verwechslung vor, da Paredes das Foul begangen hatte und die Gelbe Karte korrekt erhalten hatte.

Das IFAB erläuterte, dass eine Gelbe Karte, die keine zweite Gelbe Karte ist, nur überprüft werden darf, um den Spieler zu identifizieren, der das geahndete Vergehen begangen hat. Das Vergehen selbst kann dabei nicht überprüft oder geändert werden. Durch den Eingriff des Video-Schiedsrichters wurde die Situation jedoch vollständig neu bewertet: Aus einem Foul wurde eine Schwalbe.

Breel Embolos Schwalbe gegen Argentinien
Breel Embolos Schwalbe gegen ArgentinienFoto: Ashley Landis Credit: spiegel.de

Diese Umdeutung der Szene durch den VAR führte zu fatalen Konsequenzen für die Schweiz. Nach dem Platzverweis für Embolo kippte das Spiel, und Argentinien erzielte zwei weitere Tore, wodurch sie ins Halbfinale einzogen. Die Regelhüter gaben zu, dass die Entscheidung, Embolo die Gelb-Rote Karte zu zeigen, zwar am Ende korrekt war, aber durch einen Vorgang ausgelöst wurde, der nicht den Fußballregeln entspricht.

Überprüfung des VAR-Protokolls

Die Art und Weise, wie die betreffende Klausel im Fall Embolo und bereits zuvor im Gruppenspiel zwischen den USA und Paraguay angewendet wurde, sei bei der Weltmeisterschaft „positiv aufgenommen“ worden, teilte das IFAB mit. Trotzdem wird diese Anwendung nun in die Überprüfung des Protokolls für den Videobeweis einbezogen. Das IFAB betonte, dass die Klausel erst nach Abschluss dieser Überprüfung wieder angewendet werden darf.

Die UEFA begrüßte die Erläuterungen der Regelhüter. Die Europäische Fußball-Union bekräftigte nach einem Treffen der Schiedsrichterchefs ihrer Mitgliedsverbände, dass der Videoassistent nur bei eindeutigen und offensichtlichen Fehlern eingreifen sollte. In einer Mitteilung der UEFA heißt es, dass der VAR nicht dazu da sei, das Spiel neu zu pfeifen, sondern eine unverzichtbare Unterstützung für die Schiedsrichter darstelle, die im Mittelpunkt aller Entscheidungsfindung stehen müssen.

Eine offizielle Stellungnahme der FIFA zu diesem Vorfall blieb zunächst aus, während das IFAB den Fehler am 28. Juli 2026 eingestand.

Source: bild.de