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Mütterrente iii: Was ist die ?

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Die Mütterrente III schließt die Gerechtigkeitslücke in der Rentenversicherung für Eltern von Kindern vor 1992, indem sie die Kindererziehungszeiten um weitere sechs Monate verlängert. Ab dem 1. Januar 2027 haben betroffene Eltern Anspruch auf diese Regelung.

Die Reform ist Teil des Rentenpakets 2025 und zielt darauf ab, die Ungleichbehandlung von Eltern mit Kindern vor und nach 1992 zu beenden. Für jedes betroffene Kind ergibt sich ein Plus von 0,5 Entgeltpunkten, was aktuell 20,40 Euro brutto pro Monat und Kind entspricht.

Rund zehn Millionen Menschen, überwiegend Frauen, sollen von der Mütterrente III profitieren. Die maximale Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 beträgt nun insgesamt 36 Monate.

Wichtige Fakten zur Mütterrente III:

  • Die Auszahlung erfolgt für viele erst ab 2028.
  • Die Nachzahlung für das Jahr 2027 wird rückwirkend im Januar 2028 ausgezahlt.
  • Die Mütterrente III wird aus Steuermitteln finanziert.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung kann die Ansprüche in vielen Fällen automatisch erkennen.
  • Die Mütterrente III kann auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.

„Die Reform zielt auf einen lange kritisierten Unterschied in der gesetzlichen Rentenversicherung“, so Experten. Diese Anpassungen sind daher nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit im Rentensystem.

Bisher haben viele Eltern, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, weniger Rentenansprüche als solche mit nach 1992 geborenen Kindern. Die Mütterrente III ist ein bedeutender Fortschritt zur Behebung dieser Ungleichheit.

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