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Mütterrente 3: Was ist die Mütterrente III?

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Die Mütterrente III sorgt für eine Gleichstellung von Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, und jenen mit jüngeren Kindern in der Rentenberechnung. Ab dem 1. Januar 2027 tritt diese Reform in Kraft, die Auszahlung beginnt jedoch erst ab 2028.

Durch die Mütterrente III werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf bis zu 36 Monate erhöht. Dies bedeutet eine signifikante Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen, wo lediglich 30 Monate anerkannt wurden.

Das hat unmittelbare Auswirkungen auf etwa zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Diese Reform wird nicht nur für künftige Rentnerinnen und Rentner relevant sein, sondern auch für alle, die bereits eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen.

Wichtige Fakten zur Mütterrente III:

  • Die Reform betrifft Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden.
  • Kindererziehungszeiten werden auf bis zu 36 Monate erhöht.
  • Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf rund 5 Milliarden Euro.
  • Ein halber Rentenpunkt hat derzeit einen monatlichen Wert von 20,40 Euro.

Die Mütterrente III wird als Teil der gesetzlichen Rente gezahlt und kann auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Die Rentenversicherung wird die Anpassung der Renten weitgehend automatisch vornehmen.

12 Monate Kindererziehungszeit anerkannt worden. Die Mütterrente III baut somit auf zwei früheren Reformschritten auf: Mütterrente I und II.

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