Die Bundesregierung plant eine drastische Reform der Mitversicherung, die ab 2028 in Kraft treten soll. Diese Veränderungen werden vor allem Frauen in finanziell angespannten Lebenslagen stark belasten.
Ab dem Jahr 2028 müssen Ehepartner:innen, die nicht unter bestimmte Ausnahmen fallen, einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Dies betrifft schätzungsweise rund 1,6 Millionen Ehepartner:innen, die bislang beitragsfrei mitversichert waren.
Das Solidarprinzip ist ein zentrales Element der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Doch die geplante Reform schränkt die beitragsfreie Mitversicherung ein, um eine Finanzierungslücke zu schließen. Die jährliche Mehrbelastung für betroffene Familien könnte zwischen 1.200 und 2.500 Euro liegen. Das ist eine erhebliche Summe, insbesondere für Familien mit geringem Einkommen.
Das führt uns zu einer wichtigen Frage: Wer sind die Leidtragenden dieser Reform? Die Antwort ist klar: Vor allem Frauen, die aufgrund von Care-Arbeit — sei es durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen — oft finanziell benachteiligt sind. Der VdK erklärte dazu: „Leidtragende sind vor allem Frauen, die wegen Erziehungszeiten, fehlender Betreuungsplätze oder der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten können und nun für ihre Care-Arbeit finanziell benachteiligt werden.“
Die Bundesregierung plant, diese Reform noch vor der Sommerpause 2026 vom Bundestag verabschieden zu lassen. Kritiker wie Dr. Florian Reuther äußern Bedenken: „Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte – ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern.“
Insgesamt wird diese Reform als Teil eines größeren Sparpakets zur Stabilisierung der GKV gesehen. Doch wie wird sich dies auf das Gesundheitssystem auswirken? Die nächsten Schritte sind entscheidend, und viele Fragen bleiben offen.





